Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt gegen Temu Beschwerde wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Preissetzungsfreiheit eingereicht. So schreibe der chinesische Online-Marktplatz Händlern vor, Produkte für nicht mehr als 85 Prozent des Preises ähnlicher Produkte auf anderen Plattformen anzubieten. Zusätzlich behalte sich die Plattform vor, bei der Preisgestaltung direkt einzugreifen und final zu entscheiden. Anzeige Der Handelsverband mahnt weitere Verstöße gegen deutsches und europäisches Recht an. So versäume Temu es regelmäßig, den verpflichtenden 30-Tage-Bestpreis anzugeben, der nur vermeintlich günstige Angebote anzeigen soll. Die Plattform nutze zudem häufig falsche Countdowns bei Rabattaktionen, um potenzielle Kunden zum sofortigen Kauf zu bewegen. Temu in der Kritik ″Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten″, sagt HDE-Präsident Alexander von Preen. Der rasant wachsende Marktplatz steht schon seit längerem in der Kritik, denn neben offensichtlichen Produktfälschungen sind die dort verkauften Produkte häufig mit Schadstoffen belastet oder anderweitig gefährlich. Auch in Amerika läuft es für Temu nicht gut. Die US-Regierung hat, neben Zöllen von bis zu 104 % auf chinesische Importe, die De-Minimis-Regel außer Kraft gesetzt. Diese erlaubte den zollfreien Import von Warensendungen im Wert von weniger als 800 US-Dollar und wurde von Marktplätzen wie Shein und Temu genutzt, um Waren zu teils absurd niedrigen Preisen zu verkaufen. Auch hierzulande steht der zollfreie Import von Waren aus China zur Debatte. (acha)