Handschriftliches Testament: So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Von: Wolfgang Thomas Walter, Lea Creutzfeldt Drucken Teilen Ein handschriftliches Testament regelt Ihren Nachlass. (Symbolbild) © Jens Büttner/zb/dpa Ihr letzter Wille zählt: Erfahren Sie, wie Sie ein gültiges handschriftliches Testament aufsetzen und Ersatzerben benennen. Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben und gut lesbar sein. Der gesamte Text ist eigenhändig zu verfassen und zu unterschreiben, da nur so die Echtheit durch die individuelle Handschrift später überprüft werden kann. Es reicht nicht aus, den letzten Willen zu diktieren oder den Text am Computer zu erstellen und auszudrucken. Vergessen Sie nicht, das Dokument mit Ihrem Vor- und Nachnamen (gegebenenfalls Geburtsnamen) zu unterschreiben und Ort sowie Datum anzugeben, um die Gültigkeit sicherzustellen. Bei mehrseitigen Testamenten sollten Sie jede Seite – idealerweise unten rechts – unterzeichnen. Aussagefähige Inhalte und Überschrift Das Testament muss klar und eindeutig formuliert sein, damit zweifelsfrei erkennbar ist, wer als Erbe eingesetzt oder ausgeschlossen wird. Zudem können Sie im Testament Wünsche äußern und Bedingungen festlegen, unter denen das Erbe gültig wird, oder bestimmte Gegenstände an Personen vermachen, die nicht als Erben vorgesehen sind. Eine aussagekräftige Überschrift wie „Mein letzter Wille“ oder „Mein Testament“ ist ebenfalls wichtig. Diese verdeutlicht die Testierfähigkeit, also Ihre Absicht, mit dem Dokument tatsächlich ein handschriftliches Testament zu erstellen. Um sicherzustellen, dass Ihr Testament auch ohne Notar korrekt erstellt wird, bietet unser umfassender Vorsorge-Ratgeber geprüfte Testamentvorlagen an. Der umfangreiche Vorsorge-Ratgeber zum Ausdrucken Mit diesem digitalen Ratgeber von Autorin Doktor Rodekohr-Grimmig sind Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall bestens vorbereitet. Der Ratgeber enthält nicht nur alle wichtigen Infos, sondern auch rechtsgültige Musterbriefe, Vorlagen und Vollmachten, zertifiziert durch die Stiftung Gesundheit. Jetzt Vorsorge-Ratgeber kaufen und sofort ausdrucken. Mit dem Vorsorge-Ratgeber sind Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall bestens vorbereitet. © IPPEN MEDIA Ersatzerben und Testamentsvollstrecker Es ist ratsam, Ersatzerben zu benennen, falls ein oder mehrere vorgesehene Erben vor Ihnen versterben. Zudem sollten Sie einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der Ihren letzten Willen umsetzt. Diese Person verwaltet dann Ihren Nachlass anstelle der Erben und sorgt dafür, dass das Erbe in Ihrem Sinne verteilt wird. Die genauen Befugnisse können Sie im Testament festlegen. In unserem ausführlichen Vorsorge-Ratgeber finden Sie eine Mustervorlage für ein handschriftliches Testament mit allen wichtigen Bestandteilen. Diese können Sie HIER herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und aufbewahren. Das Testament verändern, ergänzen und widerrufen Ein durchdachtes Testament bleibt auch bei kleineren Änderungen in Ihren Lebensumständen sinnvoll. Dennoch kann es notwendig sein, das Testament zu ändern oder neu zu verfassen. Beides ist jederzeit möglich. Änderungen sollten handschriftlich erfolgen und mit Ort, aktuellem Datum sowie Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Wichtig ist, dass die Unterschrift unterhalb der Ergänzungen steht, um alle Erklärungen im Testament abzudecken und wirksam zu machen. Dank der Testierfreiheit können Sie Ihre letztwilligen Verfügungen jederzeit widerrufen. Einschränkungen gibt es jedoch bei gemeinschaftlichen Erbverträgen (Berliner Testament), wo beide Parteien zustimmen müssen. Eine Anfechtung des Testaments durch den Erblasser zu Lebzeiten ist nicht vorgesehen. Vorsorge-Tipp: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wichtig für Ihre Nachlassregelung: Haben Sie im Rahmen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht bereits Generalvollmachten erteilt, die auch über den Tod hinauswirken sollen, gelten diese nicht als Bestandteil Ihres Nachlasses. Entsprechende Vollmachten sollten Sie also unbedingt als Willenserklärung im Testament vermerken. Gemeinschaftliches handschriftliches Testament Neben Einzeltestamenten sind auch gemeinschaftliche Testamente üblich. Im sogenannten Berliner Testament können Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften ein gemeinschaftliches Testament erstellen und gegenseitig unterzeichnen. Dabei muss das Testament von mindestens einem der Beteiligten eigenhändig geschrieben werden, entsprechend den Vorgaben für Einzeltestamente.