Was das für AfD-Mitglieder bedeutet

Verfassungsschutz-Entscheidung zur AfD: Was das für Parteimitglieder bedeutet Von: Nils Thomas Hinsberger Drucken Teilen Die AfD ist gesichert Rechtsextrem. Das könnte auch Konsequenzen für Parteimitglieder haben. Vor allem bei Waffenbesitzern sieht ein Rechtsanwalt akuten Handlungsbedarf. Berlin – Die AfD-Spitze tobt nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes, die Partei in Gänze als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. So klagten die Co-Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla in einer Mitteilung, dass die Einstufung ein „schwerer Schlag“ gegen die Demokratie in Deutschland sei. Denn in Umfragen führe die AfD als stärkste Kraft. Wenig Mitleid kommt dagegen von Linke, SPD und Grünen. So fordert beispielsweise der SPD-Politiker Ralf Stegner gegenüber unserer Redaktion: „Wir müssen alle Möglichkeiten der Verfassung nutzen und die Demokratiefeinde klar bekämpfen.“ Auch von Linken und Grünen werden Rufe laut, die ein Verbotsverfahren gegen die AfD fordern. Neben möglichen Folgen für die Partei selbst stellt sich auch die Frage, welche Konsequenzen die Einstufung des Verfassungsschutzes für Mitglieder der AfD haben könnte – vor allem für Beamte, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet sind. Der Rechtsanwalt und Träger des bayerischen Verfassungsordens Chan-jo Jun erklärte gegenüber fr.de von IPPEN.MEDIA, dass mögliche Konsequenzen vermutlich erst geprüft werden müssen. AfD „gesichert rechtsextremistisch“: Was auf bestimmte Mitglieder der Partei zukommen kann „Für Beamte gilt im Bund § 60 BBG“, erklärt Jun auf Anfrage unserer Redaktion. Darin heißt es, dass Beamtinnen und Beamte „sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“ müssen. Jun erklärt weiter: „Die Einstufung der Partei basiert auf der Annahme, dass sich die AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet.“ Aber reicht eine Mitgliedschaft in der AfD nun aus, um als Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen zu werden? „Hier wird die Rechtsprechung klären müssen, ob schon die Mitgliedschaft und Entrichtung von Beiträgen ausreicht, um einen Verstoß gegen Grundpflichten zu begründen“, so der Rechtsanwalt. Möglicherweise müsste den Mitgliedern jedoch „politisches Engagement“ oder „öffentliche Äußerungen“ nachgewiesen werden. Cannabis, Trump-Attentat und Nawalny-Tod: Das war das Jahr 2024 in Bildern Fotostrecke ansehen „Ich glaube, dass gerade das Verhalten nach dem Beschluss stark einfließen wird“, so Jun weiter. Denn spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes müsse jedes AfD-Mitglied Kenntnis davon haben, „dass jedenfalls aus der Perspektive des Staates die gesamte Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen betreibt, ohne dass dies auf einzelne Verbände beschränkt werden kann“. Verfassungsschutz stuft AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein: Konsequenzen für Waffenbesitzer? Jun sieht allerdings neben Beamtinnen und Beamten noch eine weitere Gruppe durch die Entscheidung des Verfassungsschutzes betroffen. Und hier vermutet der Rechtsanwalt deutlich schärfere Konsequenzen für Parteimitglieder. „Bei Waffenbesitzern ist der Handlungsbedarf der Behörden sehr akut“, erklärt Jun gegenüber unserer Redaktion. „Nach § 5 Abs. 2 WaffenG müssten die Waffenbehörden (in Bayern Landratsämter) bei Bekanntwerden einer Mitgliedschaft die waffenrechtlichen Erlaubnisse nach Anhörung widerrufen.“ Jedoch bestehe die Möglichkeit für Waffenbesitzer nachzuweisen, dass bei ihnen ein „atypischer Fall“ vorliege. In einem solchen Fall gebe es jedoch deutlich weniger Handlungsspielraum für Betroffene. „Das Argument, dass die bloße Mitgliedschaft nicht ausreiche, taugt dabei aber gerade nicht, da ja das Gesetz schon auf die Mitgliedschaft abstellt.“ AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft: Partei will gerichtlich gegen Urteil vorgehen Mittlerweile hat sich die Partei um ihre Doppelspitze Alice Weidel und Tino Chrupalla dazu entschieden, rechtlich gegen die Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes vorzugehen. So berichtete die Nachrichtenagentur Reuters, dass in einer 48-seitigen Abmahnung der Kanzlei Höcker die Verfassungsbehörde mit Sitz in Köln aufgefordert werde, ihre Einschätzung bis Montag zu korrigieren. „Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anzustrengen“, zitiert Reuters aus dem Schreiben. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Was droht Parteimitgliedern? (Archivbild) © Kay Nietfeld/dpa Unterstützung erfährt die AfD aus den USA. Der Außenminister von US-Präsident Donald Trump, Marco Rubio, warf Deutschland wegen der Einstufung Tyrannei vor. In einem Beitrag auf X bezichtigte er die Bundesrepublik, seiner Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt zu haben. „Das ist keine Demokratie - es ist eine verdeckte Tyrannei“, so Rubio. AfD ist „gesichert rechtsextremistisch“: Kommt jetzt das Parteiverbot? Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes bleibt die Frage, ob die AfD nun verboten werden kann. Das liegt allerdings nicht in der Hand des Verfassungsschutzes, sondern muss vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung initiiert werden. Diese können einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen. Zumindest die geschäftsführende Bundesregierung hält sich mit einem Verbot der extrem rechten Partei zurück. Laut Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gibt es hierbei aus gutem Grund „hohe verfassungsrechtliche Hürden“, wie die Tagesschau die Politikerin zitiert. Bundeskanzler Olaf Scholz bewertet: „Ich finde, das ist eine Sache, die man nicht übers Knie brechen darf.“ Er sei gegen einen „Schnellschuss“. Entschiedener klingen dagegen Stimmen aus der Linken. „Das Verbotsverfahren gegen die AfD muss endlich auf den Weg gebracht werden“, sagte die Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Heidi Reichinnek. Es dürfe nicht akzeptiert werden, dass eine rechtsextremistische Partei die Demokratie „von innen bekämpft und zerstört“. (nhi)