Drei Festnahmen Laute Musik in der S-Bahn: Streit eskaliert völlig Von t-online , pb 02.05.2025 - 20:48 Uhr Lesedauer: 2 Min. Polizei an einer Berliner S-Bahn (Symbolfoto): Am Donnerstag kam es in der S46 zu einem handfesten Streit. (Quelle: IMAGO/Andreas Friedrichs/imago) Vorlesen 0:00 0:00 News folgen Artikel teilen Ein Konflikt in der S46 eskaliert komplett. Bei der Festnahme eines Beteiligten machen die Beamten eine brisante Entdeckung. Ein eigentlich banaler Streit um zu laute Musik eskalierte am Donnerstagnachmittag in einer Berliner S-Bahn zu einer handfesten Auseinandersetzung mit mehreren Verletzten. Die Bundespolizei nahm einen der Beteiligten fest – gegen ihn lagen bereits zwei Haftbefehle vor. Der Vorfall hatte sich gegen 17.30 Uhr in der S-Bahn der Linie 46 zwischen den Bahnhöfen Hermannstraße und Südkreuz ereignet: Nach Angaben der Bundespolizei soll ein 46-jähriger türkischer Staatsangehöriger einen 33-jährigen Polen gewürgt haben. Als Reaktion darauf habe der 35-jährige polnische Begleiter des Angegriffenen dem 46-Jährigen mit einer Glasflasche auf den Rücken geschlagen. Am Bahnhof Südkreuz verließen alle drei Beteiligten die S-Bahn. Dort soll der 35-Jährige seinen Kontrahenten eine Rolltreppe hinuntergestoßen und verbal beleidigt haben. Angreifer ist bereits polizeibekannt Alarmierte Einsatzkräfte konnten die drei Männer stellen und in die Diensträume der Ermittler bringen. Dort stellte sich heraus: Der türkische Staatsangehörige hatte durch seinen Sturz Rötungen am Rücken sowie leichte Schmerzen an Hüfte und Ellenbogen erlitten. Sowohl er als auch der unverletzt gebliebene 33-Jährige lehnten eine medizinische Versorgung ab. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung machten die Beamten eine weitere Entdeckung: Gegen den polizeibekannten 35-Jährigen lagen zwei offene Haftbefehle vor – wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie fahrlässiger Körperverletzung. Die Bundespolizei leitete gegen den 46-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung ein. Sein 35-jähriger Kontrahent muss sich wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Körperverletzung sowie Beleidigung verantworten.