An dieser Stelle ist ein externer Inhalt eingebunden Zum Anschauen benötigen wir Ihre Zustimmung Bitte aktivieren Sie JavaScript damit Sie diesen Inhalt anzeigen können. Weiter Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein". Grund sei die "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei". Vorausgegangen sei der Entscheidung eine "intensive und umfassende gutachterliche Prüfung", die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst habe, teilte der deutsche Inlandsgeheimdienst mit. Unter anderem seien Äußerungen im Bundestagswahlkampf und vor den drei Landtagswahlen in Ostdeutschland berücksichtigt worden. Der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich dabei bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Bisher war die AfD bundesweit lediglich als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" eingestuft worden. Mit der nun veröffentlichten Entscheidung geht der Verfassungsschutz einen Schritt weiter. Nach Informationen von ZEIT ONLINE gilt die Einstufung für die Bundespartei. Die bislang nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Landesverbände der Partei seien davon nicht zwingend betroffen, hieß es vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Ob sich einzelne Landesämter der Entscheidung des Bundesamts anschließen können, hänge von der jeweiligen Rechtslage ab. AfD propagiert laut Verfassungsschutz einen ethnischen Volksbegriff "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsschutzes. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. "Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", teilte die Sicherheitsbehörde mit. Dieses "ausgrenzende Volksverständnis" sei die "ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden", hieß es in der Mitteilung. Dies zeige sich unter anderem in zahlreichen fremden-, minderheiten- sowie muslimfeindlichen Äußerungen von AfD-Führungspersonal. © Lea Dohle Newsletter Was jetzt? – Der tägliche Morgenüberblick Starten Sie mit unserem kurzen Nachrichten-Newsletter in den Tag. Erhalten Sie zudem freitags den US-Sonderletter "Was jetzt, America?" sowie das digitale Magazin ZEIT am Wochenende. Registrieren Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt. Prüfen Sie Ihr Postfach und bestätigen Sie das Newsletter-Abonnement. Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert. Bitte geben Sie auf der folgenden Seite Ihr Passwort ein. Falls Sie nicht weitergeleitet werden, klicken Sie bitte hier . Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, sagten Sinan Selen und Silke Willems, die Vizepräsidenten der Behörde. Dies sei für die nun getroffene Einschätzung maßgeblich. Faeser schließt politische Einflussnahme auf Bewertung aus Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla kündigten rechtliche Schritte gegen die Einstufung an. Die Partei werde sich "gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen", teilten Weidel und Chrupalla mit. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei "ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie". Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kritisierte die Entscheidung des Verfassungsschutzes als eine "rein politische" und "unfaire Kampfmaßnahme gegen die einzige Oppositionskraft". Dahinter stehe der "Kampf der Kartellparteien gegen die AfD", sagte er ZEIT ONLINE. Dem widersprach die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen", sagte Faeser. Dabei arbeite die Sicherheitsbehörde eigenständig. Die neue Einstufung sei das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, deren Ergebnisse in einem 1.100 Seiten umfassenden Gutachten festgehalten seien. "Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben", sagte Faeser. Die vorherige Bewertung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von Gerichten bestätigt worden. Auch die neue Bewertung werde sicher von unabhängigen Gerichten überprüft werden. Im Februar 2021 hatten Medien über eine mögliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet. Der Verfassungsschutz musste jedoch nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten durfte. Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände in den drei Bundesländern bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.