Ein Motorrad ist schnell - und schnell übersehen: Umso wichtiger ist, beim Abbiegen das gesamte Verkehrsgeschehen im Blick zu haben. Ein Motorrad ist schnell - und schnell übersehen: Umso wichtiger ist, beim Abbiegen das gesamte Verkehrsgeschehen im Blick zu haben. © dpa / Marijan Murat/dpa Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet. Brandenburg - Sie fahren auf der Landstraße und wollen links in einen Feldweg abbiegen. Dabei achten Sie auf den Gegenverkehr - klar. Doch wussten Sie, dass Sie im Zweifel auch einen Schulterblick machen sollten? Mehr zum Thema Mobilität Denn wenn jemand Sie in dem Moment überholt und Sie dessen Fahrzeug übersehen, trifft Sie bei einem Unfall womöglich die Hauptschuld. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg (Az.: 30 C 104/23), auf das der ADAC hinweist. Motorradfahrer überholte, Auto bog ab In dem Fall war ein Auto genau in so einer Situation mit einem Motorrad kollidiert, das vorbeiziehen wollte. Der Motorradfahrer verlangte von der Versicherung des Autofahrers vollen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Seine Schilderung: Der Autofahrer habe die Geschwindigkeit reduziert, die Straße sei über eine weite Strecke gut einsehbar gewesen. Deshalb wollte der Motorradfahrer überholen. Als er bereits neben dem Auto war, sei das plötzlich nach links in den Feldweg gebogen. Es kam zur Kollision. Die Versicherung aber zahlte nur einen Teil der geforderten Summe. Für sie trug der Motorradfahrer eine Mitschuld. So landete der Fall vor Gericht. Warum der Autofahrer die Hauptschuld hat Das Urteil lautete schließlich: Der Autofahrer hat die Hauptschuld und muss zu 70 Prozent haften. So habe etwa ein Gutachter festgestellt, dass der Autofahrer durch einen Blick zurück das Motorrad hätte sehen können. Zu 30 Prozent traf nach Ansicht des Gerichts aber auch den Motorradfahrer eine Schuld - idealerweise hätte er in dieser Situation gar nicht zum Überholten angesetzt. In vergleichbaren Fällen wurde bereits ähnlich geurteilt, zum Beispiel vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Az.: 7 U 145/23). © Deutsche Presse-Agentur