Zürcher Wohnungsmarkt: Hausmiete wird in Adliswil versteigert

In Adliswil (ZH) findet eine Auktion statt – für die Miete eines Einfamilienhauses. Startpreis: 4700 Franken im Monat – exklusiv Nebenkosten. Adliswil (ZH) : «Auspressen der Zitrone»: Miete wird per Auktion entschieden Darum gehts In Adliswil wird die Miete eines Einfamilienhauses per Auktion entschieden. Der Startpreis liegt bei 4700 Franken pro Monat. Mieter müssen sich für mindestens fünf Jahre binden. Der Mieterverband Zürich kritisiert das Verfahren als unüblich und gefährlich. Laut Immobilienexperte Christian Brunner sind Verkaufsauktionen in der Branche bekannt – bei Mietobjekten jedoch relativ neu. Das ist passiert Unbezahlbare Wohnungen, plötzliche Kündigungen und Proteste gegen Wohnungsnot – in der Schweiz, besonders in Städten wie Zürich, spitzt sich die Lage rund um den Wohnungsmarkt schon länger zu. Doch ein Vermieter in Adliswil setzt jetzt noch einen drauf: Dort wird die Miete für ein Einfamilienhaus «versteigert». Wer das Haus mit 6,5 Zimmern und einem Garten mieten will, muss eine Offerte von mindestens 4700 Franken pro Monat abgeben – exklusive Nebenkosten. So weit, so teuer. Hinzu kommt: Die Mietdauer soll mindestens fünf Jahre betragen. Der Vermieter sagt gegenüber Inside Paradeplatz, so würde man den Markt spielen lassen. Das Inserat wurde mittlerweile von der Immobilien-Plattform Homegate entfernt. Wie Homegate auf Anfrage mitteilt, seien Mietpreis-Auktionen auf der Plattform nicht erlaubt. Werde ein Verstoss festgestellt, würden die Inserate umgehend entfernt und die Inserenten entsprechend informiert. Auf der Vergleichsplattform Comparis blieb das Inserat länger aufgeschaltet. «Das liegt an der Zeitverzögerung bei der Übermittlung von Aktualisierungen», heisst es auf Anfrage. Denn Comparis beziehe seine Immobilieninserate von verschiedenen Drittportalen wie Homegate. Es gelte grundsätzlich aber ebenfalls: «Solche Angebote sind nicht erlaubt und werden durch stichprobenartige Qualitätskontrollen oder aufgrund von Community-Hinweisen normalerweise innert weniger Stunden entfernt.» Das sagt der Mieterverband Zürich Laut Walter Angst vom Zürcher Mieterverband sind solche Miet-Auktionen im normalen Markt sehr unüblich. Obwohl sie selten vorkämen, seien sie aber gefährlich – besonders, wenn Plattformen solche Inserate generell zuliessen. Laut Walter Angst vom Zürcher Mieterverband sind solche Miet-Auktionen im normalen Markt sehr unüblich. AL Für Angst zeigt der Fall, wie sehr der Wohnungsmarkt aus dem Gleichgewicht geraten ist: «Es geht nur noch darum, möglichst viel Geld aus den Mietenden herauszuholen. Das ist eine schlechte Entwicklung.» Laut ihm stammen solche Angebote meist von privaten Vermietenden, nicht von grossen Immobilienfirmen. «Mit dem Auktionsverfahren erhält derjenige die Wohnung, der aus purer Dringlichkeit am meisten zu zahlen bereit ist. Die Mietenden werden wie eine Zitrone ausgepresst.» So ist die rechtliche Lage Laut Immobilienexperte Christian Brunner sind Verkaufsauktionen in der Branche bekannt – bei Mietobjekten jedoch relativ neu. «Das Verfahren selbst ist nicht missbräuchlich.» Kritisch werde es erst, wenn mit dem «ersteigerten» Mietzins zu viel verdient werde. «Bei der Miete von luxuriösen Wohnungen und von Einfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnräumen – ohne Küche – greift der Schutz nicht. Dann entfällt etwa die Pflicht, den Anfangsmietzins offenzulegen oder ihn auf Missbräuchlichkeit zu prüfen.» Laut Immobilienexperte Christian Brunner sind Verkaufsauktionen in der Branche bekannt – bei Mietobjekten jedoch relativ neu. «Das Verfahren selbst ist nicht missbräuchlich.» privat Bei einer Erstvermietung müsse das Formular zur Offenlegung der Anfangsmiete nicht ausgefüllt werden – zum Beispiel bei einem Neubau, nach einem Erbfall oder wenn die Wohnung vorher selbst genutzt wurde. «Deshalb könnte die Miete sogar eher günstig sein. Im Vergleich zum Kaufpreis bringt sie wahrscheinlich weniger als zwei Prozent Rendite – erlaubt wären momentan bis zu 3,5 Prozent.» Ob das fragliche Haus in Adliswil unter diese Ausnahmeregelung fällt, ist laut Brunner nicht eindeutig. Ob das fragliche Haus in Adliswil unter diese Ausnahmeregelung fällt, ist laut Brunner nicht eindeutig. Entscheidend sei, ob es wirklich 6,5 Zimmer (Wohn- und Schlafräume) hat. «Dann hätte ein Mieter kaum eine Handhabe – selbst wenn der Mietpreis überhöht wäre.» Brunner sieht in dem Auktionsverfahren eher eine ungewöhnliche, aber zulässige Vermarktungsmethode: «Es ist aufwändiger als ein klassisches Auswahlverfahren bei welchem in der Regel aufgrund der Zahlungsfähigkeit entschieden wird und kann auf einige Interessierte auch abschreckend wirken. Nicht klar ist, ob der Vermieter die Mietmarktverhältnisse zu wenig kennt – oder einfach möglichst viel herausholen will.» 20 Minuten hat versucht, den Inserenten zu kontaktieren – die angegebene Mailadresse war jedoch ungültig. Was hältst du von der Idee, Mietpreise durch Auktionen zu bestimmen? Eine innovative Methode, um den Markt zu regulieren. Unfair, da es die Mietenden unter Druck setzt. Es könnte funktionieren, wenn es fair umgesetzt wird. Ich finde es problematisch und sollte nicht erlaubt sein. Interessiert mich nicht, da ich nicht betroffen bin.