Fehler auf Lidl-Preisschild lässt Supermarkt-Kunden sprachlos zurück

Fehler auf Lidl-Preisschild lässt Supermarkt-Kunden sprachlos zurück Von: Lennart Schwenck Drucken Teilen Ein scheinbares Sonderangebot bei Lidl stellt sich bei näherer Betrachtung klar als Fehler heraus. Kunden müssen solche Vorfälle nicht einfach hinnehmen. Kassel – Ein vermeintlich reduzierter Artikel, der am Ende exakt den gleichen Preis wie zuvor anzeigt – dieses kuriose Beispiel aus einer Lidl-Filiale hat auf der Plattform Reddit für Aufsehen gesorgt. Dort postete ein Nutzer ein Foto, auf dem ein Produkt mit dem Hinweis „Reduziert von 1,49 € auf 1,49 €“ ausgezeichnet war. Für viele Verbraucher ein klarer Fall von Etikettenschwindel – oder doch nur ein technisches Versehen? Fehler auf Lidl-Preisschild sorgt für Kopfschütteln – „Muss ja ein systematischer Fehler sein“ Die Community diskutiert lebhaft über die Ursache solcher Irritationen. Ein Nutzer schreibt: „So etwas habe ich schon recht häufig gesehen, auch live. Kann jemand erklären, wie solche Fehler entstehen? Das muss ja ein systematischer Fehler sein.“ Diese Einschätzung wird durch weitere Kommentare untermauert. Ein anderer User mutmaßt: „Ich könnte mir vorstellen, dass im System das Produkt als reduziert hinterlegt ist, jedoch kein Preis eingegeben wurde. Dann würde der nicht vorhandene Sonderpreis um Fehler zu vermeiden durch den alten Preis in der Anzeige ersetzt.“ Ein weiterer Nutzer beruft sich auf einen Lidl-Mitarbeiter, der gesagt haben soll, dass es sich hierbei um ein bekanntes Problem mit den digitalen Preisschildern handle. Ob der Reddit-Nutzer diese Informationen tatsächlich aus erster Hand hat, lässt sich allerdings nicht zweifelsfrei nachprüfen. Fehlerhafte oder irreführende Preisschilder in Supermärkten keine Seltenheit – Das können Kunden tun Tatsächlich sind Fehler bei der Preisauszeichnung nicht nur bei Lidl, sondern in Supermärkten generell keine Seltenheit. Die Verbraucherzentrale bestätigt auf ihrer Website, dass Beschwerden über fehlerhafte oder irreführende Preisschilder regelmäßig eingehen. Insbesondere Diskrepanzen zwischen dem Preis am Regal und dem an der Kasse seien ein Dauerärgernis. Ursache sei häufig eine mangelhafte Pflege der Preisschilder, etwa weil Sonderangebote nicht rechtzeitig aktualisiert oder entfernt werden. Dies könne zu Missverständnissen und Frust bei den Kunden führen – insbesondere dann, wenn sich die Differenz erst an der Kasse zeigt. Aber was können Verbraucher in solchen Fällen konkret tun? Zunächst ist wichtig zu wissen: Der Preis am Regal stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar – der eigentliche „Kaufvertrag“ wird erst an der Kasse geschlossen. Wenn dort ein anderer Preis als erwartet angezeigt wird, können Käufer:innen vom Kauf zurücktreten. In vielen Fällen zeigen sich Händler auch kulant und geben die Ware zum günstigeren Regalpreis ab. Ein Muss ist das allerdings nicht. Wer sich dennoch über irreführende Preisschilder ärgert, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet unter anderem einen kostenlosen Musterbrief zur Beschwerde beim Händler an. Zudem ist die Einsendung von Beweisfotos – zum Beispiel vom Preisschild und dem Kassenbon – hilfreich, damit die Beschwerde geprüft werden kann. Wie Supermärkte zum Kauf verführen: Diese zehn Tricks sollten Sie kennen Fotostrecke ansehen „Schlampige Arbeit“: Verbraucherzentrale kritisiert noch weitere Preisschild-Tricksereien Ein weiterer häufiger Fall sind laut der Verbraucherzentrale Preisangaben bei Produkten mit neuen Packungsgrößen. Wird zum Beispiel die Füllmenge eines Produkts reduziert, aber das alte Preisschild nicht aktualisiert, kann der angegebene Grundpreis irreführend sein. Das sei „schlampige Arbeit“ und für Verbraucher nur schwer zu durchschauen. Selbst digitale Preisschilder seien hiervon betroffen. Besonders problematisch sind zudem sogenannte Beispielpreise, wie sie unter anderem bei Lidl auf Fleischprodukten angegeben werden. Dabei wird ein Preis für ein Beispielgewicht angegeben, das deutlich niedriger sein kann als das tatsächliche Gewicht der Packung. Die Verbraucherzentrale kritisiert diesen Trick als „am Rande der Legalität“. Denn viele Kunden orientieren sich am angezeigten Preis und erleben dann an der Kasse eine unangenehme Überraschung. Auch die Farbgestaltung der Preisschilder kann täuschen. Rote Preisschilder suggerieren häufig ein Sonderangebot – rechtlich verpflichtend ist das allerdings nicht. Wie die Verbraucherzentrale betont, dürfen Händler frei über die Farbwahl entscheiden, was dem vermeintlich günstigen Eindruck Vorschub leisten kann, selbst wenn der Preis unverändert geblieben ist. Die systematische Kontrolle solcher Fälle durch Behörden ist laut der Verbraucherzentrale schwach ausgeprägt. In Hamburg etwa wurden in den Jahren 2020 und 2021 nur in einem von sieben Bezirken überhaupt Verwarnungen oder Bußgelder wegen fehlerhafter Preisauszeichnung verhängt – insgesamt fünf. Für Verbraucher bedeutet das: Wachsamkeit ist gefragt. (ls)